Angehörigenbeirat der Gemeinschaft Altenschlirf
Geschäftsordnung des Angehörigenbeirates (ABR) der Gemeinschaft Altenschlirf (GA)
Der ABR ist die Stimme der Angehörigen der in der GA lebenden Menschen mit Hilfebedarf. Er setzt
sich zusammen aus den gewählten Vertretern der Angehörigen.
Grundlegend für Selbstverständnis und Aufgaben des ABR sind die in der „Konzeption für den
Wohnbereich“ der GA niedergelegte „Zusammenarbeit mit Angehörigen“ (§ 5.4) und „Beschwerdeund
Konfliktmanagement (§ 5.5).
Jeder/jede BewohnerIn bzw. sein/seine Angehörige/gesetzl. Vertretung haben in ihrem jeweiligen
„Wohn- und Betreuungsvertrag“ der Mitwirkungspflicht (§19.3), dem Vertrauens- und
Beschwerdemanagement (§ 20 (1+2)) zugestimmt und ggfs. auch zur Weitergabe persönlicher
Daten (Anlage 2a).
Dies vorausgesetzt, gibt sich der ABR folgende Geschäftsordnung:
Hausvertreter
Jedes Haus stellt einen gewählten Vertreter (Hausvertreter), der sich aktiv im ABR einbringt. Nach
Möglichkeit sollte ein Stellvertreter gewählt werden, der dann einspringt, wenn der Hausvertreter
verhindert ist. Die Wahl sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Aufgaben des Hausvertreters (ABR):
- Kontakthalten mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Hausverantwortlichen des
jeweiligen Hauses und bei Bedarf mit weiteren Mitarbeitern der Gemeinschaft
- Vermittlung bei Fragen und ggfs. Unzufriedenheiten anderer Angehöriger
- Zeitnahe Weitergabe von Informationen der GA, des ABR und der Hausverantwortlichen an
die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer
Organisatoren
Die Hausvertreter wählen drei Vertreter aus Ihrer Mitte als Organisatoren. Diese Wahl findet
spätestens alle zwei Jahre statt. Wiederwahl ist zulässig.
Aufgaben der Organisatoren
- Ansprechpartner für die Geschäftsleiter der GA-Bereiche (Wohn-, Werkstatt-, Allgem.
Dienste)
- Planung und Einladung von zwei jährlichen ABR-Sitzungen („ABR unter sich“)
- Einberufung von Sondersitzungen bzw. Arbeitsgruppen, wenn nötig
- Planung und Durchführung der Angehörigentagung im Herbst
- Vermittlung im Rahmen des beschriebenen Beschwerdemanagements der GA
- Kontakthalten zu den Verantwortlichen der Sonderaufgaben
- Einladung von interessierten Angehörigen zu den Sitzungen als Gäste
Es können zusätzlich Sonderaufgaben vergeben werden; z.B.
- Organisation der Standbesetzung am Johanni-Markt
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Angehörigentagung
- Organisation von zwei Treffen mit der Geschäftsleitung der GA und dem ABR
- Vorbereitung und Besetzung des Lions-Standes auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
- Führen einer Liste mit e-mail Adressen der ABR-Mitglieder und der Hausverantwortlichen
- Kontakthalten zu Michaelverein/Förderkreis der GA und zu Anthropoi Selbsthilfe
Die dafür Benannten arbeiten eng mit den Organisatoren zusammen und berichten direkt an diese.