Angehörigenbeirat der Gemeinschaft Altenschlirf


Aufgaben

Der Angehörigenbeirat besteht aus je einem Vertreter der einzelnen Hausgemeinschaften, die von den Angehörigen gewählt werden. Der Angehörigenbeirat wählt aus diesen Vertretern einen Sprecherkreis von sechs Personen.

Der Angehörigenbeirat ist die Stimme der Angehörigen der in der Gemeinschaft Altenschlirf lebenden Menschen mit Hilfebedarf. Er sieht es als seine Aufgabe an, den Mitarbeitern bei Erhalt und Weiterentwicklung der Gemeinschaft Altenschlirf mit den Mitteln, die dem ABR zur Verfügung stehen ( nicht zuletzt Fachkenntnissen der einzelnen Mitglieder des ABR ), zu helfen.

Der Angehörigenbeirat gibt die Informationen, die er aus dem Leben der Gemeinschaft Altenschlirf erhält, an alle Angehörigen weiter.

Der Angehörigenbeirat setzt sich für sich für ein konstruktives Zusammenwirken in der Gemeinschaft ein. Er trägt zusammen mit den Bewohnern mit Hilfebedarf und den Mitarbeitern der Gemeinschaft Altenschlirf dazu bei, dass die in der Gemeinschaft lebenden Menschen mit Hilfebedarf ein erfülltes Leben führen können.

Die Sprecher des Angehörigenbeirats treffen sich regelmäßig mit Vertretern der Hausverantwortlichen und dem Vorstand der Gemeinschaft Altenschlirf. Ziel ist die zukünftige Entwicklung der Gemeinschaft als auch die aktuellen Gepflogenheiten und Vereinbarungen in der Gemeinschaft so gut kennen zu lernen, um bei Fragen und ggf. Unzufriedenheit anderer Angehöriger als Vermittler auftreten zu können.

Eine weitere Aufgabe ist die Organisation der Herbsttagung, in der vor allem für die Angehörigen relevante Themen angesprochen werden.